Sofortschutz bis 1 Jahr nach Kauf, sonst 3 Monate Wartezeit
Wollen Sie bei OnlineVersicherung.de Sofortschutz für Ihr Gerät in Anspruch nehmen, müssen Sie es innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf versichern. Das ist eine sehr großzügige Frist; bei vielen Wettbewerbern haben Sie nur eine oder zwei Wochen Zeit, um Ihr Gerät versichern zu lassen, damit es Sofortschutz genießt. Dafür ist auch die Wartezeit für Geräte höher, die älter als 12 Monate sind und damit als “Gebrauchtgeräte” gelten. Diese sind erst nach einer Wartezeit von insgesamt 3 Monaten versichert.
Kein maximales Gerätealter
Ein maximales Gerätealter kennt OnlineVersicherung.de nicht, ähnlich wie WERTGARANTIE oder hepster. Das hebt die Versicherung ein wenig von vielen Wettbewerbern ab. Teilweise dürfen Geräte bei der Konkurrenz nicht älter sein, als 30 Tage, damit sie überhaupt versichert werden können - so beispielsweise bei Friendsurance.
OnlineVersicherung.de nennt wie schon WERTGARANTIE keine konkreten Ersatzleistungen im Schadensfall, sondern gibt diese recht lapidar an; der Zeitwert des Geräts soll sich demnach nicht pauschal festlegen lassen, sondern ist vom Hersteller und vom Modell des Geräts abhängig. Konkrete Ersatzleistungen werden daher erst bei Vertragsschluss bzw. während der Vertragsgespräche vereinbart.
Ein Fingerzeig auf die möglichen Ersatzleistungen bietet die folgende Tabelle, die jeweils die minimale Ersatzleistung enthält, die Sie als Kunde von OnlineVersicherung.de in Anspruch nehmen dürfen. Diese ist nach Vertragsjahren gestaffelt, so dass langjährige Kunden grundsätzlich eine größere Pauschale bekommen, als neue Kunden.
Vertragsjahr | Minimale Ersatzleistung |
---|
1. Jahr | 150€ |
2. Jahr | 175€ |
3. Jahr | 200€ |
4. Jahr | 225€ |
5. Jahr | 250€ |
Diese Pauschale versteht sich als Mindestersatzleistung; ist der berechnete Zeitwert Ihres Geräts zum Schadensfall höher, als die Mindestpauschale, erhalten Sie stattdessen den Zeitwert ausgezahlt. Sie können diese Pauschale damit als eine Art “Sicherheitsnetz” betrachten, das Ihnen im Schadensfall mindestens zusteht.